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   BGH, 07.06.1985 - 2 StR 300/85   

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BGH, 07.06.1985 - 2 StR 300/85 (https://dejure.org/1985,10072)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1985 - 2 StR 300/85 (https://dejure.org/1985,10072)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1985 - 2 StR 300/85 (https://dejure.org/1985,10072)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des geltenden Strafrahmens für einen minder schweren Fall der Einfuhr von Betäubungsmitteln - Bejahung eines minder schweren Falls bei Einfuhr einer verhältnismäßig geringen Menge eines Betäubungsmittels zum Eigenverbrauch

 
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  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 07.06.1985 - 2 StR 300/85
    Werden derartige Mengen ausschließlich zum Eigenverbrauch eingeführt, liegt es nahe, einen minder schweren Fall zu bejahen (BGHSt 31, 163 ff; BGH Strafverteidiger 1983, 202 und 332; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1984 - 2 StR 381/84 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 11.03.1983 - 2 StR 89/83

    Sinn und Zweck des § 30 Betäubungsmittelgesetz (BtmG)

    Auszug aus BGH, 07.06.1985 - 2 StR 300/85
    Werden derartige Mengen ausschließlich zum Eigenverbrauch eingeführt, liegt es nahe, einen minder schweren Fall zu bejahen (BGHSt 31, 163 ff; BGH Strafverteidiger 1983, 202 und 332; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1984 - 2 StR 381/84 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 20.07.1984 - 2 StR 381/84

    Bejahung eines minder schweren Falles bei Einfuhr von zwar nicht mehr geringen

    Auszug aus BGH, 07.06.1985 - 2 StR 300/85
    Werden derartige Mengen ausschließlich zum Eigenverbrauch eingeführt, liegt es nahe, einen minder schweren Fall zu bejahen (BGHSt 31, 163 ff; BGH Strafverteidiger 1983, 202 und 332; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1984 - 2 StR 381/84 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus BGH, 07.06.1985 - 2 StR 300/85
    Die hierfür gegebene Begründung ist unzureichend, weil sie unberücksichtigt läßt, daß das Rauschgift ausschließlich für den Eigenverbrauch bestimmt war und daß die eingeführte Menge zwar nicht mehr gering (BGH, Urteil vom 1. Februar 1985 - 2 StR 685/84 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt), aber auch nicht besonders groß ist.
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